Was tun bei einem Flugausfall?

Anflug auf Kapstadt

Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub steigt und dann kommt am Flughafen die Hiobsbotschaft, dass der Flug ausfällt. Für Reisende ist dies absolut enttäuschend und ärgerlich. Doch was viele Passagiere nicht wissen: Bei einer Flugannullierung haben sie verschiedene Rechte. Die EU-Fluggastrechteverordnung spricht unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung durch die Airline zu. Nachfolgend wird erläutert, was in solch einer Situation zu tun ist, welche Rechte Betroffene haben und wie sie eine Entschädigungszahlung einfordern können.

Was tun bei einem Flugausfall?


Wenn der Flug storniert wird, rücken die Rechte, die Betroffene in diesem Fall haben und durchsetzen sollten, vor lauter Ärger oft in den Hintergrund. Doch dies ist falsch, denn niemand muss eine Flugannullierung einfach so hinnehmen. Vielen Geschädigten steht in diesem Fall eine Erstattung zu. Reiserechtsexperten wie Flightright helfen dabei, die Entschädigung für den ausgefallenen Flug geltend zu machen, denn die Fluggesellschaften verweigern sie gern einmal grundlos. Dabei müssen Betroffene, anders als bei einem herkömmlichen Anwalt, kein Kostenrisiko befürchten, denn lediglich im Falle eines Erfolgs wird eine Provision gezahlt. Auf der Webseite kann kostenlos geprüft werden, wie hoch sie ausfällt. Je nach Flugstrecke kann der Anspruch bis zu 600 Euro betragen. Darauf sollte niemand verzichten.

Wann haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung?

Wenn die Airline den Passagier nicht mindestens 14 Tage vor dem Abflug darüber informiert hat, kann ihm eine Entschädigungssumme von 250 bis 600 Euro zustehen. Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, der für den Flug bezahlt wurde. Die europäischen Rechte greifen bei einer Flugstornierung in folgenden Fällen:

– Der Flug startet innerhalb der EU, landet in der EU und es handelt sich um eine Airline mit Hauptsitz in der EU.

– Der Reisegast wurde weniger als 14 Tage vorab über die Flugannullierung informiert.

Eine Ausnahme zu den Regelungen bilden außergewöhnliche Umstände, also Situationen, auf welche die Airline keinen Einfluss hat. Dazu gehören zum Beispiel Terrorwarnungen, politische Unruhen oder extreme Witterungsbedingungen. In diesen Fällen muss die Fluggesellschaft bei einer Annulierung keine Entschädigung an die Passagiere zahlen. Unabhängig vom Grund des Flugausfalls muss sich die Airline um die Fluggäste kümmern. Beim kurzfristig gestrichenen Flug haben sie während der Wartezeit auf eine Ersatzbeförderung Anspruch darauf, am Flughafen verpflegt zu werden. Daneben müssen wartende Passagiere die Möglichkeit bekommen, zu telefonieren oder E-Mails zu verschicken, um Angehörige informieren zu können. Startet der Ersatzflug am Folgetag, haben Fluggäste zudem Anspruch auf eine Hotelübernachtung, inklusive Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen.

Zusammenfassung

Fluggäste, die von einer Annullierung betroffen sind, müssen diese nicht stillschweigend akzeptieren. Die Airline muss in vielen Fällen eine Entschädigung zahlen. Grundlage dafür bildet die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union, die die Entschädigung der Betroffenen einheitlich regelt. Mit dem Entschädigungsrechner im Internet kann der mögliche Anspruch ganz einfach und schnell überprüft werden. Reiserechtsexperten setzen die Entschädigung durch, denn die Airlines weisen die berechtigten Ansprüche gern einmal ab. Neben der finanziellen Entschädigung hat die Fluggesellschaft für die Betreuung der Reisenden am Flughafen zu sorgen, beispielsweise in der Form von Verpflegung, Getränken, kostenfreien Telefonaten oder E-Mails. Auch die Unterbringung im Hotel und der Transfer gehören dazu, falls der Flug auf den kommenden Tag verschoben wurde.

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